Wir versorgen Sie oder Ihren Angehörigen in den eigenen vier Wänden
Durch unsere fachkundigen und engagierten Pflegeexperten und Pflegekräfte sichern wir die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Wir bieten individuelle Pflege in engster Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen.
stellvertretende Pflegedienstleitung
Die Pflegekasse trägt die Kosten für Leistungen zur häuslichen Pflege gemäß Ihres festgestellten Pflegegrades, Pflegehilfsmittel, Pflegeberatungen und Entlastungsleistungen. Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
Die Krankenkasse trägt die Kosten für medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung,
wie beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Anlegen von Wund- und Kompressionsverbänden, Insulininjektionen usw. Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchten, benötigen Sie einen Pflegegrad. Dieser beschreibt den „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und drückt aus, wie stark pflegebedürftig eine Person ist. Die Einschätzung der vorliegenden Pflegebedürftigkeit erfolgt nach Antragstellung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, durch den Medizinischen Dienst (MD). Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
Es gibt 5 Pflegegrade:
Geld- und Sachleistungsbeträge 2024 im Überblick
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
– Geldleistungen: Sie erhalten einen monatlichen Geldbetrag von der Pflegekasse.
– Sachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst erbringt die Pflegeleistungen direkt.
– Kombinationsleistungen: Sie können sowohl Geld- als auch Sachleistungen kombinieren.
Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung pflegender Angehöriger und umfassen beispielsweise Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Der Leistungsanspruch liegt bereits ab Pflegegrad 1 vor. Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen.
Pflegebedürftige MÜSSEN in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt wird.
Die Beratungseinsätze müssen
erfolgen. Das Ziel des Beratungseinsatzes ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und die regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die zu pflegenden Angehörigen.
Ein Pflegevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem ambulanten Pflegedienst über die zu erbringenden Pflegeleistungen, Kosten und Rahmenbedingungen. Der Abschluss eines Pflegevertrages erfolgt immer nach einem persönlichem Beratungsgespräch mit der Pflegedienstleitung und der damit verbundenen individuellen Bedarfsanalyse.
Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegedienst für die Ausstattung und den Betrieb seiner Einrichtung aufwendet, wie beispielsweise für Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung und Fuhrpark. Nach dem Gesetz für die Soziale Pflegeversicherung (§ 82 Absatz 4 SGB XI) können ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ihre gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen auf die Pflegebedürftigen umlegen.
Ein Hausnotruf ist ein Gerät, das es Ihnen ermöglicht, in Notfällen per Knopfdruck sofort Hilfe herbeizurufen. Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt von Ihrem individuellen Pflegebedarf und den Regelungen Ihrer Pflegekasse ab. Lassen Sie sich gerne durch uns beraten.
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